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   KG, 07.06.2012 - 1 Ws 16/12 - 161 Ss 45/12   

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https://dejure.org/2012,48561
KG, 07.06.2012 - 1 Ws 16/12 - 161 Ss 45/12 (https://dejure.org/2012,48561)
KG, Entscheidung vom 07.06.2012 - 1 Ws 16/12 - 161 Ss 45/12 (https://dejure.org/2012,48561)
KG, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - 1 Ws 16/12 - 161 Ss 45/12 (https://dejure.org/2012,48561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 154 Abs 2 StPO, § 464 Abs 3 StPO, § 473 Abs 1 S 1 StPO, § 473 Abs 4 StPO
    Strafverfahren: Kostenentscheidung im Berufungsurteil bei teilweiser Verfahrenseinstellung; Verschlechterungsverbot bei Anfechtung einer Kostengrundentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschlechterungsverbot im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen eine Kostengrundentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung; Kein Verbot der reformatio in peius bei Anfechtung der Kostengrundentscheidung; Verfahrenseinstellung kein Rechtsmittelteilerfolg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 710/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 07.06.2012 - 1 Ws 16/12
    Sie können daher im Verfahren über die Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung nach § 464 Abs. 3 StPO zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (vgl. BGHSt 5, 52; OLG Düsseldorf JurBüro 1983, 728; LR/Hilger, StPO 26. Aufl., § 464 Rdn. 65; Meyer-Goßner aaO, § 464 Rdn. 26).
  • KG, 18.11.2008 - 1 Ws 354/08

    Strafverfahren: Kostenentscheidung im Berufungsurteil nach Teilbeschränkung des

    Auszug aus KG, 07.06.2012 - 1 Ws 16/12
    Damit war er nicht mehr Gegenstand des Berufungsverfahrens und der im Urteil zu treffenden Kostenentscheidung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 Ws 354/08 - bei juris mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der Verfahrenskosten und

    Dadurch ist das Gewicht der Rechtsfolgenentscheidung so gemindert, dass es unbillig wäre, dem Angeklagten die auf seine Berufung zurückzuführenden Kosten des Berufungsverfahrens sowie seine insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen uneingeschränkt aufzubürden (BGH, Beschluss vom 12. Februar 1987 - 4 StR 724/86 -, juris Hilger in Löwe-Rosenberg, aaO, § 473 Rn. 49 sowie Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 473 Rn. 25a); die Teileinstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO ist für die Frage des kostenrechtlichen (Teil-)Erfolgs der Berufung demgegenüber ohne Bedeutung (KG Berlin, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 Ws 16/12 - sowie Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 -, jeweils bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012 - III-2 Ws 95/12 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2018 - 1 Ws 28/18

    Kosten in Strafsachen nach Teilfreispruch: Unangemessenheit der

    Das Verschlechterungsverbot gilt für die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nicht (KG Berlin, Beschluss vom 07. Juni 2012, 1 Ws 16/12, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012, III-2 Ws 95/12, Rn. 18; juris).
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